Aktuelle Informationen zum Steuergeschehen 2023
Wochen-/ Monats- und Jahreskarten/Klimaticket
Ab 2022 sind auch die Wochen-/Monats- und Jahreskarten und das Klimaticket zu 50% absetzbar.
Ebenfalls seit 2022 gibt es die „Arbeitsplatzpauschale“. Die ist für diejenigen gedacht, die kein „steuerliches Arbeitszimmer“ absetzen können. Interessant also für die vielen Ein-Personen-Unternehmen, die kein eigenes Arbeitszimmer haben.
Die Arbeitsplatzpauschale beträgt 1.200,– für diejenigen, die nur selbständig sind bzw. deren zusätzliche Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit unter 11.000 € liegen.
Sie beträgt 300,– für diejenigen Unternehmer:innen, die zusätzliche Einkünfte aus einer aktiven Erwerbstätigkeit über 11.000 € erzielen (z.B. aus einer Anstellung).
Kleinunternehmer-Pauschalierung
Für viele Unternehmer:innen ist die Kleinunternehmer-Pauschalierung interessant.
Sozialversicherungs-Bonus für Selbständige
Sie erhielten mit der Beitragsvorschreibung vom 4. Quartal 2022 einen Bonus von der SVS. Dieser Bonus ist steuerfrei, solange Ihr Einkommen unter 24.500 € liegt.
Der Gewinnfreibetrag beträgt ab 2022 15% für die ersten 30.000 €..
Geringwertige Wirtschaftsgüter
Die Grenze beträgt ab 2023 1.000 €
Die Grenze für die Kleinunternehmer-Regelung wird ab 2023 auf 40.000 € heraufgesetzt.
Angeben ohne Gewähr; Stand Januar 2023